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Das Wichtigste auf einen Blick

Die Overledinger Deichacht ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Aufgaben der Overledinger Deichacht:

Die Overledinger Deichacht ist für die Unterhaltung des 18 km langen Emsdeiches zwischen Papenburg und Leer zuständig. Das Verbandsgebiet besteht im Wesentlichen aus der Gemeinde Westoverledingen.

Wer ist beitragspflichtig?

Alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet sind per Gesetz Mitglied der Overledinger Deichacht (Zwangsmitgliedschaft) und damit beitragspflichtig. Die Rechtsbeziehung zu den Mitgliedern regelt die Satzung.

Welcher Stichtag wird für die Beitragshebung zugrunde gelegt?

Beitragspflichtig für das laufende Rechnungsjahr sind die am 1. Januar eines jeden Jahres im Liegenschaftskataster eingetragenen Eigentümer. Änderungen im laufenden Beitragsjahr können bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt werden. Eine eventuelle Beitragsteilung ist in diesen Fällen zwischen Verkäufer und Käufer zu regeln.

Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde ist der Landkreis Leer.

Ansprechpartner

Die Deichacht wird von einem ehrenamtlich tätigen Vorstand geleitet. Ansprechpartner ist Oberdeichrichter Hermann Doeden
(Telefon: 04961 / 839 366 - Telefax: 04961 / 839 367).
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