Der Beitragssatz wird jährlich festgelegt und beträgt zur Zeit je ha 4,00 €.
Für Flächen bis zu 10.000 qm wird ein Mindestbeitrag in Höhe des ha-Satzes gehoben; der Mindestbeitrag beträgt somit 4,00 €.
Außerdem wird je Mitglied ein Grundbeitrag erhoben (siehe § 29 Abs. 1 der Satzung). Dieser beträgt für das laufende Jahr 2,00 €.
Beispiele für die Beitragsberechnung:
2,5000 ha á 4,00 € | 10,00 € |
Grundbeitrag | 2,00 € |
Gesamt | 12,00 € |
Mindestbeitrag | 4,00 € |
Grundbeitrag | 2,00 € |
Gesamt | 6,00 € |